GANZTAGSSCHULE: Aufnahmeverfahren


Die Schulpflicht besteht im Land Brandenburg für die Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben. Die Anmeldefrist endet für unsere Schule Ende Januar.

Im Januar/Februar findet das Aufnahmeverfahren an der Evangelischen Grundschule statt.

Dafür gelten 2 Termine:

  1. die schulärztliche Untersuchung, welche auf Einladung an der staatlich zuständigen Schule stattfindet
  2. ein Aufnahmegespräch mit den Eltern und Kinder in unserer Schule

Bei der Auswahl der Schülerinnen und Schüler legen wir besonderen Wert auf ein engagiertes Elternhaus und eine soziale Mischung der Schulklasse.

Hier können Sie sich das Aufnahmeformular downloaden.

 

 

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