GANZTAGSSCHULE: Schule - Konzept


Pädagogisches Konzept
-Stand August 2006 -

Gliederung

1. Grundlagen

1.1 Christliche Grundsätze

1.2 Pädagogische Grundsätze

2. Lehrinhalte

- unter besonderer Berücksichtigung der pädagogischen Schwerpunkte

2.1 Evangelische Religion und Wertevermittlung

2.1.1 Evangelischer Religionsunterricht

2.1.2 Friedenserziehung – interkulturelles Lernen

2.1.3 Umwelterziehung

2.2 Musisch-Ästhetische Bildung

2.3 Bewegung und Sport

2.4 Sprachen

3. Umsetzung der Lehrinhalte

3.1 Christliches Leben an der Evangelischen Grundschule

3.2 Unterrichtsgestaltung (Methodik/Didaktik)

3.3 Unterrichtsorganisation

3.3.1 Ziele und Grundsätze der pädagogischen Arbeit unter Berücksichtigung eines Ganztagsbetriebes

3.3.2 Organisation des Unterrichtsablaufes

3.3.3 Schwerpunktgestaltung, Mittagsband sowie unterrichtsergänzende Bildungs-, Freizeit- und Betreuungsangebote

3.4 Leistungsbewertung

4. Voraussetzung für die Umsetzung

4.1 Qualifikation des pädagogischen Personals

4.2 Lernumgebung

4.3 Zusammenarbeit mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler

4.4 Außerschulische Kooperationspartner

5. Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Schulkonzepts


 

1. Grundlagen

Die Evangelische Grundschule Lübben steht grundsätzlich allen Kindern offen. Ein christliches Elternhaus ist keine Voraussetzung für die Annahme einer Schülerin oder eines Schülers. Die Schülerstruktur soll nach Religionszugehörigkeit und sozialem Status gemischt sein, wobei angestrebt wird, dass mindestens die Hälfte der Schülerinnen und Schüler der evangelischen Kirche angehören.

1.1 Christliche Grundsätze

Grundlagen der Evangelischen Grundschule Lübben sind der christliche Glaube und das biblische Menschenbild, das jeden Menschen und also jedes Kind als einmaligen, von Gott gewollten und geliebten Menschen ansieht. Die Versöhnung durch Jesus Christus ist der Grund dafür, dass jeder Mensch unabhängig von seiner Leistung und sozialen Stellung, trotz seiner Fehler und seiner Verstrickung in Schuld seinen einmaligen Wert und seine eigene Würde besitzt.

Das christliche Engagement für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung prägt alle pädagogische Arbeit und das gemeinsame Leben an der Evangelischen Grundschule Lübben.

Die Evangelische Grundschule Lübben will dazu beitragen, Kindern und Eltern zu einem am christlichen Glauben orientierten Lebensverständnis zu verhelfen, das zur Annahme der eigenen Person, zur Offenheit im Umgang mit anderen Menschen, zum eigenständigen Denken, Fühlen und Handeln in Kirche und Gesellschaft führt.

Deshalb sieht die Evangelische Grundschule Lübben Bildung und Erziehung als nicht voneinander zu trennende Aufgaben an. Ziele des gemeinsamen Lebens und Lernens an der Evangelischen Grundschule Lübben sind ergänzend zur Wissensvermittlung die Ausbildung christlicher Werte wie Toleranz, Nächstenliebe, Rücksichtnahme, Ehrlichkeit, das Eintreten für Andere und friedliche Konfliktlösungen.

Partnerschaftlichkeit, das Einüben demokratischer Regeln, Toleranz gegenüber Andersdenkenden und Integration Schwächerer prägen den Umgang von Lehrenden, Lernenden und Eltern miteinander.

Die Kinder setzen sich mit der christlichen Antwort auf die Fragen nach dem Sinn des Lebens und mit biblischen Deutungsmustern für Leben, Sterben und Welt auseinander und begegnen lebendigem christlichen Glauben im Schulalltag.

Dem ganzheitlichen, christlichen Menschenbild sowie der Einheit von Bildung und Erziehung, Leben und Lernen entspricht ein systemischer pädagogischer Ansatz. Darin steht das Kind mit seinen Fähigkeiten und Neigungen, Bedürfnissen und Schwächen und seinem sozialen Umfeld im Mittelpunkt.

Zur Orientierung der Kinder erfolgt eine Rhythmisierung des Schuljahres, Wochen- und Tagesablaufs. Das Schuljahr wird durch das Kirchenjahr strukturiert und weist vielfältige Schulgemeinschaftsveranstaltungen als Höhepunkte auf, in deren Vorbereitung und Durchführung Eltern (und Großeltern) sowie die Mitarbeitenden der Kirchengemeinden einbezogen werden. Für den Anfang und Schluss der Schulwoche werden ebenso Rituale entwickelt wie für den Tageskreis. Die Kirchen und die kirchlichen Räume werden in die Arbeit einbezogen und die Beziehungen zu den Kirchengemeinden gepflegt.

Evangelischer Religionsunterricht ist ordentliches Fach. Er ist eingebettet in die engen Beziehungen zwischen Schule und Kirchengemeinden. Die religiöse Dimension kommt in angemessener Form auch in anderen Fächern zur Sprache. In der Evangelischen Grundschule lernen evangelische Kinder mit Kindern anderer christlicher Konfessionen, nicht kirchlich gebundenen Kindern und Kindern aus anderen religiösen Tradition gemeinsam. Die in einer Lerngruppe vertretenen konfessionellen bzw. religiösen Traditionen werden berücksichtigt und in einen Prozess des gegenseitigen Kennenlernens und Verstehens eingebunden.

Wir möchten gemeinsam mit den Kindern in Konkurrenz stehende Lebensentwürfe und Werte verstehen und vergleichen sowie versuchen, bei den Kindern die Fähigkeit zum Hinterfragen zu wecken, um selbst bestimmen zu können, welche Modelle das eigene Leben bestimmen sollen.

1.2 Pädagogische Grundsätze

Parallel zur Herkunftsfamilie und der erlebten Freizeit ist die Schule für Kinder über Jahre ein zentraler und prägender Lebensmittelpunkt.

Wir wollen die Schule/die Grundschulzeit bewusst als sozialen Begegnungsort verstehen, der bei der Orientierung an und der Einhaltung von klar festgelegten Verhaltensnormen im alltäglichen Miteinander emotionale Stabilität und Geborgenheit in einem überschaubaren Rahmen anbieten kann.

Wir legen deshalb besonderen Wert auf die Förderung der ´Emotionalen Intelligenz` eines Kindes, definiert als die Entwicklung von sozialer Kompetenz mit den Schwerpunkten: Selbstvertrauen im Umgang mit den eigenen und den Gefühlen anderer gewinnen, Achtung und Respekt gegenüber den Mitschülerinnen und Mitschülern zeigen, individuelle Unterschiede und Fähigkeiten wertschätzend akzeptieren, gegenseitige Rücksichtnahme und das Wissen, diese Werte auf angemessene Weise vertreten und einfordern zu können.

Das offene Angebot einer Ausbildung zum Streitschlichter (Mediation für Schüler) fördert vor diesem Hintergrund sowohl das Selbstbewusstsein der Schülerinnen und Schüler als auch ihre Befähigung zu eigenständiger Konfliktdeeskalation und zur Selbstregulation in Gruppenprozessen.

Auf diese Weise soll die Erfahrung gestärkt werden, dass aus der Wahrung der Verschiedenheit der Individuen die Stärke und der Reichtum einer Gemeinschaft, hier der Schulgemeinschaft, erwachsen.

Mädchen und Jungen sollen die Möglichkeit erhalten, gesellschaftlich festgelegte Normen und Anforderungen, wie beispielsweise geschlechtsspezifisch zugeordnete Verhaltensweisen, erkennen zu lernen, um sie auf ihre Sinnhaftigkeit im individuellen Kontext kritisch überprüfen zu können.

In der Grundschulzeit geht es darum, dass Kinder Vertrauen zu ihrem eigenen Können und in die Entwicklung ihrer Fähigkeiten gewinnen. Dadurch soll eine solide Grundlage für den weiteren Bildungsweg eines Kindes geschaffen werden. Ziel der Grundschule ist es, den Schülerinnen und Schülern Sachkompetenz zu vermitteln und das Lernen selbst als positive Herausforderung zu erfahren.

Indem Kinder das Angebot erhalten, mit allen Sinnen (Kopf, Herz, Hand) und allen Sinnesmodalitäten (Sehen, Hören, Riechen, Tasten, Schmecken) ihre Umwelt zu erleben und zu “begreifen”, auch unterstützt durch die Einbeziehung außerschulischer Erfahrungen in den Unterricht, können sie handelnd Neues entdecken, Wissen erschließen und ihr Können erproben.

Der Lehrkraft kommt in diesem Kontext eine zentrale Funktion zu. Traditioneller Weise ist die Lehrkraft Interessenserweckerin, Vermittlerin für und Bewerterin von Bildungsinhalten. Darüber hinaus hat sie eine zentrale Bedeutung als Repräsentantin positiv bewerteter sozialer Interaktionsformen im Mikrokosmos Schule, am Beispiel des alltäglichen Umgangs mit den Schülerinnen, den Schülern, Eltern, Kolleginnen und Kollegen. Sie ist Begleiterin der Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung eines eigenständigen Lernstils im Sinne des “Hilf mir, es selbst zu tun” (nach Maria Montessori) zur selbständigen Aneignung von Sachinhalten. Und nicht zuletzt ist die Lehrkraft Förderin und Begleiterin bei der Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes.

 

2. Lehrinhalte

unter besonderer Berücksichtigung der pädagogischen Schwerpunkte

Die im Land Brandenburg geltende Grundschulverordnung1 sowie die Rahmenlehrpläne und die Stundentafel für den Grundschulbereich fließen in ihrer vollen Gültigkeit in die Arbeit an der Evangelischen Grundschule Lübben ein. Die Umsetzung der Rahmenpläne erfolgt unter Berücksichtigung der besonderen pädagogischen Ziele und Schwerpunkte der Evangelischen Grundschule Lübben.

In der pädagogischen Arbeit wird besonderen Wert gelegt auf die Vermittlung christlicher Werte und die Entfaltung und Förderung musischer Fähigkeiten und Begabungen sowie die Schulung motorischer Fertigkeiten und den bewussten Umgang mit dem eigenen Körper. Die Rahmenlehrpläne für den Grundschulbereich werden diesbezüglich vollständig ausgeschöpft.

Ein wesentliches Ziel ist dabei der musisch-ästhetische Brückenschlag zwischen den regulären Fachbereichen. Musisch-künstlerische sowie kinetische Elemente stehen nicht nur in den dafür ausgewiesenen Angebotszeiten im Mittelpunkt, sondern unterstützen und bereichern als Unterrichtsprinzip den gesamten Lernprozess. Berührungspunkte mit dem musisch-ästhetischen Bereich lassen sich in allen Fächern finden.

Die Rahmenlehrpläne für den Lernbereich Ästhetik (Kunst und Musik) und Religion werden entsprechend der pädagogischen Schwerpunkte der Evangelischen Grundschule Lübben inhaltlich erweitert. Wie dies konkret erfolgen soll, wird im Folgenden aufgezeigt.

Aus der inhaltlichen Erweiterung der Rahmenlehrpläne ergibt sich zwingend die Erweiterung des zur Verfügung stehenden Zeitkontingentes. Der Ganztagsbetrieb der Schule ermöglicht es, den Kindern entsprechend der pädagogischen Schwerpunkte der Schule verschiedene, unterrichtsergänzende Angebote zu unterbreiten. So lernen die Schülerinnen und Schüler ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten. Die zeitliche Organisation wird im Kapitel 3.3 dargestellt.

2.1 Evangelische Religion und Wertevermittlung

Theoretische Grundlagen der Schwerpunktbildung

Wie bereits in Kapitel 1 aufgezeigt, erhält die Evangelische Grundschule Lübben durch den christlichen Glauben ihre besondere Prägung.

Eine christliche Erziehung kann den Kindern Werte vermitteln, Halt und Kraft geben und zu einem respektvollen und liebevollen Umgang mit den Menschen und der Natur beitragen.

An der Evangelischen Grundschule Lübben bilden Schülerinnen und Schüler, ihre Eltern und das pädagogische Personal (Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher) die Schulgemeinschaft. Das christliche Leben der Schulgemeinschaft wird in Kapitel 3.1 beschrieben.

Religiöse und ethische Fragen und Probleme fließen ganzheitlich in den Unterricht ein. Sie werden von den Lehrkräften sowie den Erzieherinnen und Erziehern aufgegriffen und können so gegebenenfalls in die Schulandachten oder in die christlichen Lernangebote aufgenommen werden.

Den Schülerinnen und Schülern werden umfangreiche Lernangebote unterbreitet, die ihnen eine lebendige Auseinandersetzung mit dem evangelischen Glauben und den christlichen Werten ermöglicht. Hierzu zählen zum einen der Evangelische Religionsunterricht am Vormittag sowie unterrichtsergänzende Bildungs- und Freizeitangebote im Bereich der Friedens - und Umwelterziehung. Darüber hinaus wird den Eltern ein regelmäßiges Angebot zur Auseinandersetzung mit religiösen Themen in Form eines Elterngesprächskreises unterbreitet. Die Inhalte der religiösen Lernbereiche werden in Kapitel 2.1.1 bis 2.1.3 näher erläutert.

Für die Schülerinnen und Schüler, aber auch speziell für die Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sollten darüber hinaus Rüstzeiten angeboten werden.

2.1.1 Evangelischer Religionsunterricht

Der Evangelische Religionsunterricht wird für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich erteilt. Er ist ein Angebot zum Mitmachen, ohne Ausgrenzung Andersdenkender.

Solange das Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz noch keinen Rahmenlehrplan für Brandenburg erarbeitet hat, orientiert sich der Evangelische Religionsunterricht an “Grundsätze und Rahmenplan für den Evangelischen Religionsunterricht in der Grundschule in Berlin”.

Im Evangelischen Religionsunterricht werden die Grundlagen des christlichen Glaubens, christliche Werte sowie Grundwissen über die Weltreligionen in der Auseinandersetzung mit den Erfahrungen der Kinder vermittelt. Der evangelische Glaube wird dabei als ein Angebot betrachtet, Fragen nach dem Leben und Sterben, Fragen nach dem Sinn des Lebens und der Ethik zu stellen. Die Religionspädagoginnen und –pädagogen begleiten die Kinder auf ihrem Weg, Antworten auf ihre Fragen zu finden und eigene Werte zu bilden. Das geschieht in einer Haltung der Achtung vor der jeweiligen Glaubensauffassung des Gegenübers.

Dem Religionsunterricht liegt das Prinzip des Erinnerns und Bewahrens zugrunde. Den Kindern werden beispielsweise biblische Geschichten erzählt. Die Auseinandersetzung erfolgt mittels altersgemäßen Formen des Musizierens, Gestaltens, Spielens und Feierns. Katholischer Religionsunterricht kann in Kooperation mit der katholischen Kirchengemeinde bei Bedarf angeboten werden.

Im Rahmen des Religionsunterrichts und innerhalb von Projekten, aus aktuellen Anlässen und bei Jubiläen besuchen die Schülerinnen und Schüler Kirchengemeinden, gestalten Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen mit.

Mögliche Kooperationspartner:

Paul-Gerhardt-Gemeinde Lübben, Katholische Kirchengemeinde Lübben, Evangelischer Kirchenkreis Lübben und Gemeinden des Kirchenkreises, kirchliche Mitarbeitende wie Pfarrerinnen und Pfarrer, Katechetinnen, Kantorinnen und Kantoren, Bildungswerk der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

2.1.2 Friedenserziehung - interkulturelles Lernen

Die Kinder werden zu einer toleranten und weltoffenen Haltung erzogen. Die Schulgemeinschaft wird sensibilisiert, den alltäglichen Rassismus, der sich heute vorwiegend in unbewussten Haltungen und Einstellungen äußert, aufzudecken.

Die Simplifizierung: “Was ich kenne/was mir vertraut ist, macht mir keine Angst” ist die Grundlage für die Friedenserziehung im Grundschulbereich. Kinder interessieren sich ganz natürlich für Sprachen, Menschen und Lebensweisen in anderen Ländern. Diese vorurteilsfreie Neugier der Kinder wird genutzt , sie mit anderen Kulturen und mit Benachteiligten in Deutschland vertraut zu machen. So werden vielfältige Kontakte mit Menschen aus anderen Religionen und Staaten aufgebaut und gestaltet.

Um Konflikten innerhalb des Schullebens begegnen zu können, sollen ausgewählte Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 4 zu Mediatoren ausgebildet werden.

Mögliche Kooperationspartner:

  • Partnerstädte der Stadt Lübben (Neunkirchen/Saar, Wolsztyn/Polen) und der Evangelischen Kirchengemeinde Lübben (Den Haag/Niederlanden) und des Evangelischen Kirchenkreises (Temesvar/Rumänien, Tschernobyl/Ukraine)

  • Förderschule für geistig Behinderte in Lübben-Lubolz

  • Aussiedlerberatungsstelle der Diakonie Lübben

  • Erziehungsberatungsstelle der Diakonie Lübben

  • Asylbewerberwohnheim in Lübben

2.1.3 Umwelterziehung

Die Bewahrung der Schöpfung ist ein Fundament des christlichen Lebens. Ökologisches Bewusstsein ist die Ethik vom Umgang des Menschen mit dem Leben: mit anderen Menschen sowie mit Flora und Fauna.

Es gehört zum Selbstverständnis der Evangelischen Grundschule Lübben, dass der Schulalltag ökologisch ausgerichtet ist. Die Schülerinnen und Schüler werden zum verantwortlichen Umgang mit der Schöpfung angehalten.

Verantwortung für die Umwelt ist lernbar. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass Kinder nicht nur Wissen über ökologische Zusammenhänge vermittelt bekommen, sondern dass die Kinder die Liebe zur Natur entwickeln. Im Grundschulbereich gilt es zunächst die heimische Natur zu erfahren, bevor das globale Denken geschult wird. Durch die geplante Anlage eines Schulgartens wird den Kindern Gelegenheit gegeben, eine Beziehung mit der Natur aufzubauen. Der achtsame Umgang mit der äußeren und inneren Natur des Menschen führt zwangsläufig zu einer bewussten Ernährung. Den Kindern sollen grundlegende Kenntnisse der Ernährung erlebnisorientiert vermittelt werden.

Mögliche Kooperationspartner:

Kooperationspartner für diesen Lernbereich sind insbesondere ortsansässige Landwirte, die Revierförsterei und die Waldschule Börnichen, der Höllberghof in Langengrassau, die Informationsstellen des Biosphärenreservates, das Gymnasium in Lübben sowie Seminarleiterinnen und Seminarleiter der Krankenkassen und der Volkshochschule des Kreises.

2.2 Musisch-Ästhetische Bildung

Theoretische Grundlagen der Schwerpunktbildung

Ein Schwerpunkt des pädagogischen Konzeptes liegt in der Bildung und Förderung der musischen Fähigkeiten und Begabungen der Kinder und hier insbesondere im gemeinsamen Musizieren.

Kinder sind produktiv, kreativ und phantasievoll. Diese Fähigkeiten gilt es zu erhalten und zu fördern. Bei der künstlerischen Betätigung der Kinder stehen vor allem ihre Ideen, Gefühle und Erfahrungen im Mittelpunkt. Es gilt, ihre inneren Bilder anzuerkennen und ihnen die Möglichkeit zu geben, diesen Ausdruck zu verleihen. Es eröffnen sich ihnen neben der Sprache andere Möglichkeiten des Ausdrucks: Bewegung, Töne, Formen und Farben.

Kreative Angebote unterstützen Kinder aktiv in ihrem Entwicklungsprozess. Die Kinder haben über den Weg der künstlerischen Betätigung und der Anerkennung ihrer Arbeit durch andere, die Chance, Selbstvertrauen und Ich-Stärke zu entwickeln.

Jedes Kind, ohne Einschränkung, kann Spaß am Musizieren haben, weil Musizieren ein Spiel mit Tönen, Rhythmik und Instrumenten ist. Ebenso kann jedes Kind, ohne Einschränkung, Spaß am Malen und Gestalten haben, weil es ein Spiel mit Farben, Formen und Materialien ist.

Aus dem eigenen subjektiven Empfinden und Gestalten und dem des anderen erwächst auch ein Spannungsverhältnis. Die Kinder müssen lernen, mit diesen Spannungen aufgrund unterschiedlichen Gestaltempfindens kompetent umzugehen. Besonders beim gemeinsamen Herstellen von ästhetischen Produkten und im Gestaltungsprozess selbst, werden diese Fähigkeiten geübt und weiterentwickelt.

Die individuellen Interessen der Kinder werden gefördert, indem sie vielfältige musikalische und bildnerische Ausdrucksmöglichkeiten kennen lernen. Die Schülerinnen und Schüler lernen experimentell und spielerisch durch gefühlsdominierte Arbeitsweisen. Zudem wird die Sensomotorik der Kinder durch den Umgang mit bestimmten Materialien und mit graphischen Techniken gefördert.

Im Lernbereich Musik soll das gemeinsame Musizieren aller Kinder gefördert werden. Auch die Bildung von Ensembles und die Gründung eines Schulchores wird angestrebt. Basierend auf der evangelischen Erziehung erleben die Schülerinnen und Schüler die Faszination des Orgelspiels, die Wirkung des Instrumentalspiels und Gesangs im Klangraum Kirche.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit, über rhythmische Bewegung und Tanz Musik mit dem ganzen Körper wahrzunehmen und in Bewegung umzusetzen. Sie lernen in diesem Zusammenhang auch Musik und Bewegung als Mittel der Entspannung kennen.

Im Lernbereich Kunst werden den Kindern insbesondere Kenntnisse und Fertigkeiten beim Einsatz von Mitteln der Malerei vermittelt.

Die Gestaltung der Lernumgebung ist Bestandteil der musischen Arbeit der Kinder. Sie erlernen räumliche Farbgebung, Farbwirkungen und Möglichkeiten der Einrichtung der Räume in der direkten Praxis und erleben so die Wirkung auf sie selbst. Zudem illustrieren die Kinder Texte als Ergänzung der Ausdrucks-, Lese- und Schreibmethoden. Ein weiteres Feld kreativer Tätigkeit erstreckt sich im textilen und handarbeitlichen sowie im handwerklichen Gestalten.

Mögliche Kooperationspartner:

Sowohl an der Fachhochschule Senftenberg, Abteilung Musikpädagogik, als auch an der ortsansässigen Kreismusikschule werden Konzepte für eine Zusammenarbeit mit Ganztagsschulen und Schulen mit Ganztagsbetrieb erarbeitet. Weitere Kooperationspartner sind Eltern, regional ansässige Künstlerinnen und Künstler und Kunsthandwerker sowie die Volkshochschule des Kreises.

Im musisch-ästhetischen Bereich öffnet sich die Schule verstärkt nach außen und sucht die Zusammenarbeit in Form von Workshops, thematischen Projekten und anderen Initiativen. Die Schüler und Schülerinnen können regelmäßig ihre Arbeiten zum Beispiel in Ausstellungen, Konzerten oder Laienspielvorstellungen präsentieren.

2.3 Bewegung und Sport

Kinder lernen in Bewegung, also nicht nur mit dem Kopf, sondern mit dem ganzen Körper. Bewegung unterstützt erfolgreiches Lernen2. Eine freie Bewegungsentwicklung ist Voraussetzung für eine gesunde physische, psychische und kognitive Entwicklung des Kindes. Auch das emotionale Gleichgewicht steht im Zusammenhang mit der motorischen Aktivität.

Über die Bewegungsaktivität und auch den sportlichen Vergleich miteinander werden bei den Kindern die Fähigkeiten der Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft, Beziehungsfähigkeit und Selbstreflexion gefördert, Leistungsbereitschaft und Leistungsvertrauen sowie gesunder Ehrgeiz entwickelt.

An der Evangelischen Grundschule Lübben soll viel Raum für Bewegung im freien Spiel und bei allen anderen Lernaktivitäten gewährleisten werden. In Ergänzung zum Sportunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan der Grundschule wird es neben Bewegungsspielen mit Regeln freie Übungsangebote geben, die motorische Sicherheit geben und die Geschicklichkeit trainieren. Die im Kapitel 2.2 genannte Verknüpfung von Rhythmus, Tanz und Bewegung in der Lernphase wird durch weitere, die Bewegungsfreude fördernde Angebote in den Unterrichts- und Pauseneinheiten ergänzt.

Die Kinder lernen, auf ihren Körper zu hören, ihn gesund zu nutzen und ihn nicht auszubeuten. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang den Übungen zur Körperwahrnehmung, zur Konzentrationssteigerung, zur Schulung der Grob- und Feinmotorik, der Lerngymnastik, sowie Elementen aus dem Projekt “Bewegte Schule” zu.

Mögliche Kooperationspartner:

  • Sportvereine Lübbens

  • Seminarleiter der Volkshochschule des Kreises oder der Krankenkassen

  • Eltern mit oder ohne Teilfachausbildung im Bewegungsbereich

  • Teilnahme an schulübergreifenden Sportveranstaltungen, Turnieren und Wettkämpfen

2.4 Sprachen

Kinder entwickeln Freude und Interesse, sich über Sprache neues Wissen zu erwerben. Deshalb muss an die individuell vorhandene sprachliche Handlungsfähigkeit angeknüpft werden, um eigenes Ausdrucksvermögen und kommunikative Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Da durch diese Entwicklung Grundlagen für lebenslanges Lernen ausgebildet werden, ist auf den sicheren Umgang mit der Muttersprache größte Sorgfalt zu legen.

Im Anfangsunterricht sind Lernbedingungen zu schaffen, die es allen Kindern ermöglichen, die Schriftsprache zu erwerben. Bedeutsam ist über den Erwerb grundlegender Lese- und Schreibfähigkeiten hinaus die kontinuierliche Förderung von Lese- und Schreibinteressen. Die Kinder sollen vom ersten Schuljahr an Strategien zur Informationsentnahme und -verarbeitung erlernen, was dem späteren selbständigen Wissenserwerb dient.

Sprachliches Handeln ist eng mit sozialem Handeln verbunden. Dabei können Kinder Gefühle, Erfahrungen, Kritiken anbringen und Konflikte darstellen sowie Lösungsmöglichkeiten erproben. Es wird angestrebt, in allen Unterrichtsfächern eine lebendige Gesprächskultur zu schaffen. Diese verbindet das Erlernen der mit künstlerisch-ästhetischen sowie kinetischen Zugangsweisen und nutzt Lerngelegenheiten und verschiedene, auch außerschulische, Lernorte.

Die Begegnung mit der englischen Sprache findet in den ersten beiden Jahrgangsstufen eingebunden in alle Unterrichtsfächer regelmäßig statt.

Da die Erstbegegnung mit der Fremdsprache auf spielerische Art und Weise erfolgen soll, entfällt der Leistungsdruck. Ab drittem Schuljahr wird Englisch als Regelfach unterrichtet. Über den Sprachunterricht am Vormittag hinaus kann es ungebundene Freizeitangebote im Sprachenbereich geben.

Damit die Schülerinnen und Schüler Freude an der praktischen Anwendung einer Fremdsprache haben und um die Fremdsprachenkenntnisse zu vertiefen, wird der Aufbau von Brieffreundschaften und der Schüler- und Familienaustausch angestrebt.

Mögliche Kooperationspartner:

  • der Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde angehörige Übersiedler (ehemalige Lehrer)

  • private Anbieter, wie beispielsweise die “Lern-Oase” (Sonja Frömter & Co, Dorfstraße 33c, 15913 Ressen-Zaue)

 

3. Umsetzung der Lehrinhalte

3.1 Christliches Leben an der Evangelischen Grundschule Lübben

Die Evangelische Grundschule Lübben erhält durch den christlichen Glauben ihre besondere Prägung.

Die christlichen Werte, die sich insbesondere im Bemühen um Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung widerspiegeln, prägen den Umgang miteinander, mit den Menschen im sozialen Umfeld, mit den natürlichen Ressourcen und de r Natur.

Das Kirchenjahr mit seinen Höhepunkten spiegelt sich im Schulleben wider. Insbesondere die Feste zu Ostern, Erntedank und Weihnachten werden von den Schülerinnen und Schülern durch fächerübergreifendes projektorientiertes Arbeiten vorbereitet.

Gemeinschaft, Aufmerksamkeit füreinander und kindgerechte religiöse Formen erleben die Kinder im Schulalltag besonders durch die Andachten zum Wochenbeginn und Wochenschluss, durch tägliche Gesprächskreise, und regelmäßige Schulgottesdienste und Feste. Diese Formen der Rhythmisierung dienen den Schülerinnen und Schülern zudem als zeitliche Orientierung im Schulalltag.

Die Gestaltung der Andachten orientiert sich am Jahreskreis, an aktuellen Ereignissen und an Themen des Religionsunterrichts der einzelnen Klassen. Die wöchentlichen Andachten werden musisch und künstlerisch von den Kindern mitgestaltet. Die Teilnahme ist für alle Schülerinnen und Schüler sowie alle im Hause anwesenden pädagogischen Mitarbeiter verbindlich. Den Familienangehörigen der Kinder steht die Teilnahme an oder die Mitgestaltung von Andachten offen.

Im klasseninternen täglichen Gesprächskreis können aktuelle Entwicklungen innerhalb und außerhalb der Klasse angesprochen werden. Zudem stimmen die Lehrkräfte die Inhalte des Kreises untereinander ab. Die Schülerinnen und Schülern sollen nach und nach dazu befähigt werden, den Gesprächskreis organisatorisch und inhaltlich zu strukturieren und zu leiten.

Die Schulgottesdienste, insbesondere zu Beginn und am Ende eines Schuljahres, finden in Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden in der Kirche statt. Sie werden von den Schülerinnen und Schülern musisch und künstlerisch mitgestaltet.

Die Teilnahme an drei Gottesdiensten im Schuljahr ist für alle Schüler, Lehrkräfte und Erzieher/innen der Evangelischen Grundschule verpflichtend. Die Termine werden rechtzeitig mit der Paul-Gerhardt-Gemeinde vereinbart und Eltern und Schülern bekannt gegeben.

Die Teilnahme der Eltern wird angestrebt.

3.2 Zur didaktischen und methodischen Gestaltung des Unterrichts

Im § 19 des Landesschulgesetzes von Brandenburg wird ausgeführt: “Aufgabe der Grundschule ist es, Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Lernfähigkeiten in einem gemeinsamen Bildungsgang so zu fördern, dass sich die Grundlagen für selbständiges Denken, Lernen und Arbeiten entwickeln sowie Erfahrungen im gestaltenden menschlichen Miteinander vermittelt werden. Sie erwerben so Voraussetzungen zur Orientierung und zum Handeln in ihrer Lebenswelt.”3

Die Evangelische Grundschule schafft die Voraussetzungen zur Realisierung des Bildungsauftrages und unterstützt Kinder im Prozess ihrer Persönlichkeitsentwicklung.

Kinder haben ein natürliches Lernbedürfnis. Mit dem Anfangsunterricht beginnend, schaffen wir eine Lernkultur, in der elementare Aneignungsformen, wie Spiel, Erkundung, Experiment, aber auch systematisch zielorientierte Lernformen eine Rolle spielen. Diese bedürfen behutsamer Ausbalancierung.

Es gehört zur Freiheit und Verantwortung der einzelnen Lehrkräfte, je nach Situation und vor allem nach dem Entwicklungsstand und den Förderbedürfnissen der Kinder das Spannungsverhältnis von Offenheit und Strukturiertheit des Lernens zu formen. Innerhalb der täglichen Schulzeit kommt es zu einem Wechsel von offenen und strukturierten Lernphasen, Einzel- und Gruppenaktivitäten sowie Anspannung und Entspannung.

Im Folgenden werden mögliche Unterrichtsformen kurz charakterisiert:

Gelenkter / gemeinsamer Unterricht4

Vom Lehrer geplanter und gesteuerter Unterricht findet z.B. bei der Einführung neuer Wissensgebiete, neuer Materialien und zur Erinnerung und Wiederholung von bereits Erlerntem statt. Zur Ausgestaltung des gelenkten Unterrichts steht ein breites Repertoire an bewährten Methoden zur Verfügung:

  • die Lehrerdarbietung

  • das entwickelnde oder lockere Unterrichtsgespräch

  • die Diskussion

  • die Schülerdarbietung

  • der Tafeleinsatz

  • simultative Verfahren (Rollenspiel und andere gelenkte Spiele)

  • vorgeführte Experimente

  • gelenkte Einzel- oder Partnerarbeit

  • Übungen

 

Im Zuge der differenzierten und variablen Lernkultur gewinnen offene Unterrichtsformen immer mehr an Bedeutung. Beim Offenen Unterricht handelt es sich um eine Vielfalt von unterschiedlich zusammenströmenden Denk-, Motiv- und Handlungsformen. Dabei ist der Offene Unterricht nicht als Gegensatz zum lernzielorientierten Unterricht zu verstehen, sondern als sinnvolle Ergänzung zur Ausbildung verschiedener Lerntechniken und zur Individualisierung des Einzelnen. Der Lehrer nimmt in offenen Arbeitsphasen die Rolle des Beraters und individuellen Helfers ein, während die Schüler in besonderer Weise selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten lernen.

Hier werden einige wichtige Formen des Offenen Unterrichts5 dargestellt:

Freiarbeit:

  • aus dem Angebot an Lernmöglichkeiten wählen die Schüler selbständig aus

  • Wahl der Sozialform (Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit) und eigenverantwortliches Lernen

Wochenplan / Tagesplan:

  • schriftlicher Plan, auf dem in zumeist tabellarischer Form die Lernmöglichkeiten der Woche / des Tages für die verschiedenen Fächer angegeben sind

  • Aufgaben und Inhalte sind eng mit dem gemeinsamen Unterricht verbunden

  • dient besonders der Wiederholung, Festigung, Differenzierung und Förderung

  • enthält Pflichtteil und Wahlmöglichkeiten (z.B. in Form von Angeboten oder Freiarbeit)

  • Schüler organisieren den Ablauf ihrer Lernarbeit selbständig (Wahl der Sozialform, zeitliche Planung)

Angebote und Lernen an Stationen:

  • in einem Lernbereich stehen zu einem Thema verschiedene Lernangebote zur Auswahl

  • Schüler wählen innerhalb des Themenbereichs Aufgabenschwerpunkte und entscheiden über die Sozialform

  • bei der individuellen Themenbearbeitung werden eigene Wissens- und Übungsschwerpunkte gesetzt; Differenzierung steht im Mittelpunkt


Projektorientiertes Arbeiten:

  • Erörterung eines komplexen Problems über mehrere Stunden bzw. längeren Zeitabschnitt

  • fächerübergreifende und -verbindende Aspekte

  • Schüler setzen Themenschwerpunkte und bearbeiten diese in selbst organisierten Lernformen

  • gewisses Maß an Lehrerorientierung vorhanden

  • Ergebnisse werden zusammenfassend dargestellt bzw. ausgestellt oder laufen in einem festlichen Höhepunkt zusammen

Projekt:

  • Themen, die von den Schülern selbst ausgehen

  • Schwerpunkte werden in unterschiedliche Richtungen verfolgt und über einen längeren Zeitraum bearbeitet (z.B. Jahresprojekte)

Das methodische Vorgehen im Projekt vollzieht sich in fünf Schritten:

  1. Bestimmung der Zielsetzung

  2. Planung (Materialien, Arbeitsverteilung, Sozialform)

  3. Verabredung von Verantwortlichkeit für bestimmte Aufgaben

  4. Durchführung

  5. Auswertung und Präsentation

Da sich die Evangelische Schule an reformpädagogischen Methoden orientiert, ohne sich jedoch einer bestimmten Richtung zu verpflichten, werden verschiedene offene Unterrichtsformen den Schulalltag beeinflussen und mitbestimmen.

Das pädagogische Konzept der Evangelischen Grundschule Lübben sieht sich einer ganzheitlichen, den Körper, die Seele und den Geist einbeziehenden Bildung verpflichtet. Wir verstehen Schule als Lebensraum, in dem sich alle Bereiche der kindlichen Persönlichkeit gleichermaßen entfalten können. Daher gehört zu unseren Aufgaben, systematisches Lernen zu ermöglichen sowie grundlegende Kenntnisse, Ausbildungskompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten durch produktives Handeln zu entwickeln. Unser Ziel ist es, die Neugier und Freude des Kindes an der eigenen Arbeit zu bewahren und ihm Wege zu eröffnen, wie es selbständig lernen und handeln kann. Zum Lernen in Selbstbestimmung gehören unter anderem Selbstdisziplin, Ausdauer, Konzentrationsfähigkeit, Selbsteinschätzung und Leistungsbereitschaft. Das durch die Eigentätigkeit und Unabhängigkeit wachsende Selbstwertgefühl des Kindes ist Grundlage für ein positives Selbst- und Weltbild.

Die dem Kind zugemutete Verantwortung für das eigene Lernen ermöglicht es ihm, nach und nach Verantwortung für sich selbst und auch für seinen Nächsten wahrzunehmen. Die Kinder werden dabei schrittweise an kompetentes Handeln herangeführt.

Die Lerninhalte der einzelnen Fächer werden inhaltlich aufeinander abgestimmt. Dieser Unterrichtsweise dient das projektorientierte Lernen, indem sich die Schülerinnen und Schüler fächerübergreifend im gebundenen und ungebundenen Unterricht intensiv mit einer bestimmten Thematik auseinandersetzen. Das schwerpunktmäßige, projektorientierte Lernen der ersten Jahrgangsstufen in zeitlich überschaubaren Abschnitten führt hin bis zu Jahresprojekten in den Jahrgangsstufen 5 und 6.

Das projektorientierte Lernen unterstützt die Schülerinnen und Schüler bei der selbsttätigen Lösungsfindung. Je nach Klassenstufe nimmt die Selbständigkeit im Lernen schrittweise zu. Die Bearbeitung des Themas erfolgt einerseits sachlich in Form von Experimenten mit dem Stoff, durch das Studium von Fachliteratur, themenbezogenen Exkursionen und dergleichen. Andererseits nähern sich die Kinder dem Thema auf kreativ-künstlerischer und kinetischer Ebene.

Die Lehrer überprüfen ihre Methoden immer wieder kritisch. Durch den Wechsel verschiedener Lehr- und Lernmethoden sowie die aktive Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler soll die Lernfreude erhalten bleiben und gefördert werden.

3.3 Struktur- und Organisationsmerkmale des Unterrichts
3.3.1 Ziele und Grundsätze der pädagogischen Arbeit unter Berücksichtigung eines Ganztagsbetriebes

Kindheit heute ist gekennzeichnet durch grundlegend neue Bedingungen in den Bereichen Familie, Erziehung, Bildung und Freizeit. Deshalb kommt der Grundschule als Ort des gemeinsamen Lernens und Lebens mehr Verantwortung bei der Entwicklung von sozialer Kompetenz, Wertevermittlung, Persönlichkeitsbildung und individueller Flexibilität zu.

In einer Schule mit Ganztagsbetrieb erfolgt eine Verflechtung von Unterricht und Nachmittagsbetreuung sowie die erlebnis- und handlungsorientierte Erarbeitung von Lerninhalten unter Beachtung der Leistungskurve eines Grundschulkindes. Dabei spielen der Wechsel von Anspannung und Entspannung, die Nutzung außerschulischer Lernorte sowie die Kooperation mit freien Trägern und Vereinen eine herausragende Rolle.

Versteht man die verlässliche Halbtagsschule6 mit Nachmittagsbetreuung und erweiterten Angeboten als Reaktion auf die veränderten sozialen Strukturen und Lebensumwelten der Kinder, so ergeben sich folgende Ziele:

  • Schule als Ort des Lebens und Lernens, d.h. Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten über den Unterrichtsrahmen hinaus eröffnen und in Beziehung zum christlichen Glauben setzen

  • Schule als Ort des “Sich - Wohl - Fühlens” und des “Sich - Geborgen - Fühlens”;

  • bessere Bildungschancen für alle Kinder durch gemeinsames und individuelles Lernen bei systemischen Arbeitsansatz;

  • Entwicklung verschiedener Arbeitstechniken sowie die Vermittlung von sozialer und emotionaler Grundkompetenz, einschließlich christlicher Wertvorstellungen;

  • erlebnis- und erfahrungsorientiertes Lernen, Spiel und Bewegen;

  • verlässliche Öffnungszeiten für eine familienfreundliche Schule.

Das christliche Zusammenleben von Schulträger und Lehr- und Erziehungskräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern, Mitarbeitenden und Förderern steht im Mittelpunkt des Schulalltages. Schule soll als Miteinander begriffen werden, das Erziehungs- und Bildungsaufgaben ernst nimmt und Handlungskompetenzen für Fragen des gesellschaftlichen Umfeldes und Wandels vermittelt. Die Evangelische Grundschule erfüllt auf ihre spezifische Weise die Aufgaben, die jeder Grundschule gestellt sind. Dazu gehört, dass die aktuelle Stundentafel des Landes Brandenburg und die jeweils gültigen Rahmenpläne die Grundlage bilden. An bestimmten Stellen erfolgt eine Ausweitung der Stundenvorgaben bzw. der inhaltlichen Richtlinien (vgl. dazu Kapitel 2). Die Schülerinnen und Schüler der Evangelische Grundschule Lübben werden befähigt, je nach ihrem Leistungsstand alle vorhandenen weiterführenden Schultypen zu besuchen (gemäß Verordnung über den Bildungsgang der Grundschulen vom 28.07.2003, §§ 17 und 18).

3.3.2 Organisation des Unterrichtsablaufes

Ein Ziel der Evangelischen Grundschule besteht darin, ein umfangreiches Ganztagsangebot zu eröffnen, um der Forderung nach einer umfassenden Persönlichkeitsentwicklung und -stärkung zu entsprechen. Dazu gehören soziale Fähigkeiten ebenso wie individuelle Lernfreude, Leistungs- und Anstrengungsbereitschaft, musisch-ästhetische Bildung, körperliche Betätigung und der Umgang mit der Natur. Insbesondere durch die Verknüpfung von Schule und Freizeit in Form der Nachmittagsangebote schlägt die Schule eine Brücke zur Alltags- und Lebenswelt der Kinder. Hier können neben der Verwirklichung der besonderen pädagogischen Schwerpunkte Schülerinteressen aktiv berücksichtigt werden.

Der Ganztagsbetrieb besteht in einer teilweise gebundenen Organisationsform, die eine verlässliche Betreuung aller Kinder zwischen 7.00 Uhr und 14.00 Uhr beinhaltet. Die aktuelle Stundentafel des Landes Brandenburg wird durch eine Mittagsbandbetreuung und unterrichtsergänzende Bildungs-, Freizeit- und Betreuungsangebote7, die den pädagogischen Schwerpunkten der Schulkonzeption angepasst sind, ergänzt. Durch diese Angebote wird für alle Schulkinder, die das wünschen oder benötigen, ein Ganztagsbetrieb realisiert.

Die Rhythmisierung über den Tagesverlauf berücksichtigt die Leistungskurve eines Grundschulkindes. Der gleiche zeitliche Ablauf jedes Schultages soll sich den Kindern als Lebensrhythmus einprägen, soll ihnen ein Gefühl von Regelmäßigkeit vermitteln, ihnen Sicherheit und Selbstvertrauen in ihr eigenes Tun geben.

Die Stundentafel sieht einen offenen Tagesbeginn von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr vor. Zwischen 8.00 Uhr und 8.30 Uhr nimmt die Klassengemeinschaft gemeinsam das Frühstück ein. Die anschließenden Unterrichtsstunden unterliegen nicht dem 45-Minuten-Takt, sondern es wird in großen Zeitblöcken unterrichtet. Vormittags liegen zwei 100-minütige Unterrichtsblöcke, durch eine große Spiel- und Bewegungspause aufgelockert. In beiden Unterrichtsblöcken sind individuelle 10-minütige Pausen vorgesehen. Nach dem zweiten Unterrichtsblock nehmen die Kinder gemeinsam das Mittagessen ein. In der Zeit von 13.30 Uhr bis 14.00 Uhr wird individueller Förderunterricht durchgeführt. Ab 14.00 Uhr finden die Nachmittagsangebote statt.

Der Ganztagsbetrieb der Schule ermöglicht, dass die Schülerinnen und Schüler entsprechend der pädagogischen Schwerpunkte der Schule durch ein breites inhaltliches Nachmittagsangebot die Möglichkeit erhalten, ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten. Die Nachmittagsangebote sind für alle Schülerinnen und Schüler der Evangelischen Grundschule zugänglich und erfordern nicht zwingend eine Hortanmeldung. Die Angebote können einmaligen Charakter haben, sie können aber auch über einen längeren Zeitraum ein Projekt bilden oder als feste, regelmäßig stattfindende Arbeitsgemeinschaft angeboten werden.

Stundentafel

Zeit

Montag

Zeit

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

7.00 - 8.00

offener Tagesbeginn

8.00 - 8.30

Frühstück

8.30 - 8.50

Andacht

8.30 - 9.15

1. Unterrichtsblock, anschl. Bewegungspause

9.00 - 9.45

1. Block

9.25 -10.10


9.55 -10.40


10.30 -11.15

2. Unterrichtsblock

11.00 -11.45

2. Block

11.25 -12.10


11.55 -12.40


12.10 -12.30

Mittagskreis

12.40 -13.00

Mittagskreis

12.30 -13.00

Mittagessen

13.00 -13.30

Mittagessen

13.30 -14.00

Förderunterricht


Förderunterricht

 

14.00 -15.15

Angebot

14.00 -15.15

Angebot


Angebot

 


3.3.3 Schwerpunktgestaltung, Mittagsband sowie unterrichtsergänzende Bildungs-, Freizeit- und Betreuungsangebote

Der Ganztagsbetrieb lässt sich in die Bereiche der verlässlichen Halbtagsschule mit Schwerpunktgestaltung und Mittagsband sowie in die unterrichtsergänzenden Bildungs-, Freizeit- und Betreuungsangebote gliedern.

Schwerpunktgestaltung

In der Stundentafel des Landes Brandenburg sind für jede Klassenstufe zwei Stunden zur Schwerpunktgestaltung vorgesehen. In Klassenstufe 1 wird eine Schwerpunktstunde für Religion, die zweite für Mathematik vorgesehen. In Klassenstufe 2 wird eine Schwerpunktstunde für Musik, die zweite für Mathematik vorgesehen. Ab Klassenstufe 2 gilt Religion als zusätzliche Unterrichtsstunde.

Die Andacht am Montag von 8.30 – 9.00 gilt als zusätzlich Stunde, der Unterrichtsblock beginnt für alle Klassen um 9.00 Uhr.

Mittagsband8

Nach dem Unterrichtsende werden die Kinder bis 14.00 Uhr betreut. Die Kinder haben die Möglichkeit ein Mittagessen einzunehmen, auszuruhen, zu spielen und sich zu bewegen. Die Gestaltung des Mittagsbandes erfolgt durch die Erzieher/innen.

Unterrichtsergänzende Bildungs- und Freizeitangebote

In den unterrichtsergänzenden Bildungs- und Freizeitangeboten werden u. a. die besonderen pädagogischen Schwerpunkte verwirklicht, aber auch individuelle Schülerinteressen berücksichtigt. Es ist zu unterscheiden in gebundene und ungebundene Angebote.

Für alle Klassenstufen ist die Belegung eines wahlfreien musisch/ästhetischen Angebotes verpflichtend. In der 1. Klasse wird die Verpflichtung großzügiger gehandhabt, um den Kindern eine Gewöhnungsphase zu ermöglichen. Es wird angestrebt, dass sich alle Kinder noch für ein bis zwei weitere Angebote unterschiedlicher Lernbereiche entscheiden, die ihren persönlichen Neigungen entsprechen.

Die Angebote werden in enger Zusammenarbeit zwischen Lehr- und Erziehungskräften, Eltern, Kindern und möglichen Kooperationspartnern gestaltet. Sie finden an drei Tagen der Woche statt.

Die Angebote betreffen den musisch-ästhetischen Bereich, den Bereich der Umwelt- und Friedenserziehung, den sportlichen sowie den sprachlichen Bereich. Die möglichen Lerninhalte wurden in Kapitel 2 aufgezeigt. Die Themen der Angebote ergänzen überwiegend den Lehrstoff des Unterrichts an der Evangelischen Grundschule.

Die Angebote können in folgenden Formen stattfinden:

  • in Form von Workshops,

zu einer aktuellen Thematik oder zur Einführung einer bestimmten Technik, einmalig stattfindend, begrenzt auf einen kurzen Zeitraum (ein Tag oder wenige Tage);

  • in Form von Projekten bzw. projektorientiert (“Werkstätten” oder “Ateliers”),

themenbezogen, über einen überschaubaren Zeitraum (für ein Schulhalbjahr oder ein Quartal);

  • in Form von Arbeitsgemeinschaften,

während der gesamten Schulzeit regelmäßig stattfindend, insbesondere im musischen und sportlichen Bereich, da hier durch die Kontinuität der Arbeit erst die positive Wirkung gewährleistet werden kann.

Die Durchführung der Bildungs- und Freizeitangebote liegt im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule und wird mit den Erzieherinnen und Erziehern der Nachmittagsbetreuung abgestimmt.

unterrichtsergänzendes Betreuungsangebot9

Nach 14.00 Uhr bzw. dem Unterrichtsschluss fängt für angemeldete Kinder die Nachmittagsbetreuung an. Die Betreuung am Nachmittag unterstützt ebenfalls das pädagogische Konzept der Evangelischen Grundschule und richtet sich inhaltlich danach.

Die Evangelische Grundschule Lübben ist eine Schule mit Ganztagsbetrieb, so dass eine Verflechtung von Unterricht und Nachmittagsbetreuung im integrativen Modell erfolgt. Die Lehrkräfte sowie die Erzieherinnen und Erzieher verstehen sich als pädagogisches Team, das gemeinsam für die Kinder verantwortlich ist.

Die Erzieherinnen und Erzieher hospitieren im Unterricht am Vormittag, so dass eine optimierte Hausaufgabenbetreuung und ein differenziertes Eingehen auf die Bedürfnisse des einzelnen Kindes möglich sind. Die Kinder nehmen gemeinsam mit ihrer Klassenlehrerin und ihrer Erzieherin oder ihrem Erzieher das Mittagessen ein, so dass ein fließender, auch organisatorischer, Übergang zwischen den beiden Betreuungsformen stattfindet. Die Lehrkräfte bieten ihrerseits unterrichtsergänzende Bildungs- und Freizeitangebote am Nachmittag an und unterstützen die Erzieherinnen und Erzieher bei der Durchführung der Hausaufgabenbetreuung. Die Angebote während dieser Betreuungszeit richten sich einerseits nach den Interessen der Kinder und andererseits nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten (Mindestteilnehmerzahl).

Aus organisatorischen Gründen müssen sich die Kinder zum Ende eines Schulhalbjahres festlegen, welche unterrichtsergänzenden Bildungs-, Freizeit- und Betreuungsangebote sie im kommenden Schulhalbjahr nutzen wollen. Darüber hinaus werden den Kindern innerhalb der Ganztagsbetreuung Übungsräume und Übungszeiten für das Instrumentalspiel eingeräumt.

Offene Angebote bestehen hauptsächlich in Spiel- und Bewegungsbereichen des Schulhauses und der Außenanlagen oder in der Bibliothek.

Für das unterrichtsergänzende Betreuungsangebot wird ein zusätzliches Entgelt erhoben. Während der Schulferien können gesonderte Betreuungsvereinbarungen getroffen werden.

  • Leistungsbewertung

Hinsichtlich der Leistungsbewertung und Zeugniseinschätzung gelten grundlegend die entsprechenden Paragraphen aus dem Brandenburgischen Schulgesetz und der Grundschulverordnung in der jeweils gültigen Fassung.

“Vergleiche nie ein Kind mit einem anderen, sondern nur mit sich selbst.” (Pestalozzi)

Wir wollen an unserer evangelischen Schule erreichen, dass alle Kinder entsprechend ihren persönlichen Voraussetzungen ein optimales Leistungsniveau erreichen.

Das Lernklima ist geprägt von einer Kultur der Anerkennung. Der Blick auf die Leistungen der Kinder ist stärkenorientiert. Dadurch soll insbesondere das Selbstwertgefühl der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflusst werden.

An Stelle der Gleichbehandlung aller Kinder treten immer mehr individuelle Lernanforderungen, die der Tatsache Rechnung tragen, dass sich die Kinder in ihrem Lerntempo, Arbeitshaltung, Ausdauer, Denkfähigkeit, Sprachkompetenz und Interessen unterscheiden.

Durch individuelle Lernformen soll das Kind im Laufe der Zeit die Fähigkeit erwerben, seine persönlichen Leistungsstärken zu erkennen und sich selbst kritisch einzuschätzen. Individuelle Lerneinschätzungen mit einzelnen, ebenso das konsequente Einüben von Formen der Selbst- und Partnerkontrolle gehören zur Leistungsbewertung und –würdigung der Schülerarbeiten.

Mündliche, schriftliche und praktische Leistungen werden in verbaler Form oder in Form von Zensuren eingeschätzt. Dabei wird dem individuellen Lernfortschritt der Kinder Rechnung getragen. Die Leistungsbewertung berücksichtigt neben der Leistung auch die damit verbundene Anstrengung und den individuellen Lernfortschritt.

Der Lernerfolg in allen Klassen wird in schriftlicher oder mündlicher Form überprüft. Dabei werden die jeweiligen Anforderungen der Jahrgangsstufe angepasst. Ab Jahrgangsstufe 3 werden verbindliche Klassenarbeiten gemäß der aktuellen Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule10 geschrieben. Sie dienen dazu, Fehler zu analysieren und mögliche Fördermaßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus beteiligt sich unsere Schule an den zentralen Vergleichsarbeiten in Deutsch und Mathematik.

Die Einführung der Ziffernzeugnisse erfolgt durch Abstimmung der Klassenelternversammlung frühestens ab Klasse 3.

Entsprechend § 52 des Brandenburgischen Schulgesetzes wird mit dem Halbjahreszeugnis der sechsten Klasse ein Grundschulgutachten erstellt.

 

4. Voraussetzung für die Umsetzung

4.1 Qualifikation des pädagogischen Personals

Die Lehrerinnen und Lehrer müssen Begeisterungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft, fachliche Souveränität - gepaart mit methodisch-didaktischer Einfallsgabe, Jugendnähe im Denken und Handeln sowie Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit mitbringen.

Es muss ein erzieherisches Verhältnis zwischen den Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern aufgebaut werden, das von Vertrauen, pädagogischem Verständnis und fachlicher Autorität geprägt ist. Das pädagogische Personal übernimmt eine Vorbildfunktion.

Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sollen der Evangelischen Kirche angehören und eine lebendige Beziehung zu Ihrem Glauben haben. Sie müssen jedoch zumindest einer Kirche angehören, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) ist. Nur wenn sie selbst die christlichen Werte vorleben, können sie diese den Kindern vermitteln.

Um die Freude an einer musisch-kreativen Tätigkeit sowie an sportlicher Betätigung zu wecken, bedarf es Lehrerinnen und Lehrer, die selbst Freude daran haben.

4.2 Lernumgebung

Bei der Gestaltung unserer Räumlichkeiten werden wir die einschlägigen Rechtsgrundlagen (Landesbauordnung, Schulbaurichtlinie, DIN-Vorschriften, Schulgesetz) in ihrer jeweils gültigen Fassung beachten.

Die Raumnutzung und Raumgestaltung begründet sich auf den ganztagsspezifischen Erfordernissen. Eine Orientierungshilfe für die Erarbeitung eines Raumprogramms ist die Anlage 2 der Richtlinie “Zukunft Bildung und Betreuung - Selbsthilfe” des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.

Das Lernumfeld soll mit den Kindern und Eltern zusammen gestaltet werden. Es wird angestrebt für jede Klasse einen Klassenraum und möglichst einen separaten Raum für Gruppenarbeiten oder auch für Rückzugsmöglichkeiten einzurichten. In den Unterrichtsräumen wird die Möglichkeit bestehen, die Tische und Stühle in aufgelockerter Form aufzustellen. Weiterhin sollte noch genügend Platz für einen Teppichbereich sein. Fächer für die Schülerinnen und Schüler sowie Schränke für Arbeitsmaterialien und Bücherregale werden bereitgestellt.

An der Evangelischen Grundschule Lübben gibt es viel Raum für Bewegung, zu freiem Spiel und für alle anderen Lernaktivitäten. Dieser Grundsatz wird bei der Einrichtung der Schulräume und der Gestaltung des Außengeländes beachtet.

4.3 Zusammenarbeit mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler

Ein partnerschaftliches Zusammenwirken aller an der Erziehung und Bildung Beteiligten gewährleistet die vorgesehenen Formen der Mitwirkung.

Die Formen der Mitwirkung sind im Kirchengesetz über die Evangelischen Schulen (Schulgesetz) vom 20.05.1984 geregelt.

Das gemeinsame Gremium aller Beteiligten ist das Kuratorium, welches insbesondere für die Fortentwicklung und Umsetzung der Schulkonzeption verantwortlich ist. Der Evangelische Schulverein Lübben ist im Kuratorium vertreten.

Unsere Schule ist an einer freien und konstruktiven Mitarbeit der Eltern interessiert und räumt ihnen die Möglichkeit zur Mitbestimmung ein. Wir erwarten, dass sie das Schulleben durch Hospitationen, Unterstützung in der Freiarbeit und die Teilnahme an den Nachmittagsangeboten mitgestalten, und Projekte, Exkursionen und Schulfeste mit unterstützen.

4.4 Außerschulische Kooperationspartner

Der Ganztagsbetrieb der Schule ermöglicht, dass die Schülerinnen und Schüler entsprechend der pädagogischen Schwerpunkte der Schule ihre Freizeit sinnvoll gestalten können. Die unterrichtsergänzenden Bildungs- und Freizeitangebote betreffen den musisch-ästhetischen Bereich, den Bereich der Umwelt- und Friedenserziehung, den sportlichen sowie den sprachlichen Bereich (vgl. Kapitel 2).

Um möglichst flexibel auf die sich ergebenden Bedürfnisse reagieren zu können und eine breite fachliche Qualifikation gewährleisten zu können, kooperiert die Evangelische Grundschule Lübben verstärkt mit außerschulischen Partnern. In Kapitel 2 wurde bereits aufgezeigt, welche Kooperationspartner für die einzelnen Lernbereiche in Frage kommen. In ersten Vorgesprächen zeigten sich die möglichen Kooperationspartner sehr an einer Zusammenarbeit interessiert.

Wie in Kapitel 3.3 aufgezeigt, können die Angebote einmaligen Charakter haben, sie können aber auch über einen längeren Zeitraum ein Projekt bilden oder als feste, regelmäßig stattfindende Arbeitsgemeinschaft angeboten werden.

Im musischen und sportlichen Bereich finden regelmäßig Arbeitsgemeinschaften statt, für die Musik- und Sportpädagogen hinzugezogen werden.

Für die Durchführung von Workshops und Projekten ist nicht zwingend eine pädagogische Ausbildung der Kooperationspartner erforderlich. Diese Angebote können auch von freischaffenden Künstlern, erfahrenen Seminarleiterinnen und Seminarleitern oder auch von Eltern und sonstigen Familienangehörigen mit entsprechenden Kenntnissen und entsprechender Erfahrung betreut werden.

Es wird angestrebt, dass die Kosten für gebundene Angebote durch das Schulgeld und anderweitige Einnahmen gedeckt sind. Nutzen die Kinder die offenen Bildungs- und Freizeitangebote, so können durch die Kooperation mit außerschulischen Partnern Kosten entstehen, die von den Eltern der Schülerinnen und Schüler zusätzlich zum Schulgeld zu tragen sind.

 

5. Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Schulkonzeptes

Das Konzept für eine Schule ist nicht auf dem Wege der Summierung bewährter reformpädagogischer Einsichten zu gewinnen, sondern nur durch eine schöpferische Synthese, die selbst wieder einen kreativen Akt darstellt. Die Entwicklung der Evangelischen Grundschule erfordert Geduld, Einfühlungsvermögen und viel Zeit.

Zum Selbstverständnis der Lehrkräfte sowie der Erzieherinnen und Erzieher an der Evangelischen Grundschule Lübben gehört die pädagogische Reflexion.

Von grundlegender Bedeutung ist die Abstimmung eines relativ einheitlichen Schulstils im Rahmen des Kollegiums. Gesamtkonferenzen über pädagogische Grundsatzfragen zur Orientierung und Motivierung der beteiligten Lehrkräfte sowie zur Absprache kooperativer Vorhaben über die Klassen- und Jahrgangsgrenzen hinaus sind fundamental wichtig. Nur so gelingt es, Verständnis und Verantwortung für die gemeinsamen pädagogischen Ziele zu wecken.

Um eine kreative Grundhaltung sicherzustellen, dienen insbesondere:

  • die pädagogische Konferenz

  • die Lehrerfortbildung

  • Rüstzeiten

  • das Kuratorium.

 


1 Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport: Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (Grundschulverordnung-GV), i.D.F. vom 02.08.2001, geändert durch Verordnung vom 28.07.2003.

2 Henstenberg, Elfriede: Entfaltungen. Bilder und Schilderungen aus meiner Arbeit mit Kindern. Heidelberg 1993.

3 Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport: Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG) vom 22.Aug. 2002

4 Jank, Werner: Meyer, Hilbert: Didaktische Modelle. Cornelsen-Scriptor, Frankfurt am Main 1991

5 ebenda

6 Verwaltungsvorschriften über Ganztagsangebote an allgemeinbildenden Schulen (VV-Ganztag) vom 26.02.04, Abschn. 2

7 Nachmittagsbetreuung in Form eines Hortes oder einer besonderen Betreuung

8 Verwaltungsvorschriften über Ganztagsangebote an allgemeinbildenden Schulen (VVGanztag) vom 26.02.2004, Anlage 2

9 in Form eines Hortes oder eines besonderen Betreuungsangebotes

10 derzeit aktuelle Fassung vom 02.08.2001

 

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